Notarin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Studium in Mainz
zugelassen seit 1999
Als Fachanwältin für Familienrecht berät Sie Frau Matthes-Teschke in allen Fragen des Ehe- und Partnerschaftsrechts, insbesondere bei
- Eheverträgen
- Ehegemeinschaft
- Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung etc)
- Scheidung (Trennung, Trennungsjahr)
- Kindschaftsrecht und elterliche Sorge (Sorgerecht, Umgangsrecht)
- Abstammung & Adoptionsrecht, Vaterschaftsanerkennung
- Verwandtschaft
- Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
Zur Mandatsbearbeitung gehören dabei sämtliche im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden Rechtsgebiete, z.B. Grundstücks- und Erbrecht, wie auch die anwaltliche Beratungstätigkeit vor der Eheschließung.
Darüber hinaus hat Frau Matthes-Teschke erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert.
Im Bereich des Arbeitsrechtes berät Frau Matthes-Teschke hierbei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Kündigungsschutzklage
- Abfindung
- Freistellung
- Vermeidung von Sperrzeiten
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Versetzung
- Abmahnung
- Urlaubsansprüche
- Mobbing und Diskriminierung
- Umstrukturierung und Betriebsübergang
- Mutterschutz und Elternzeit
- Ansprüche bei Schwerbehinderung, Teilzeit
Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Matthes-Teschke in unserer Kanzlei im wesentlichen als Notarin tätig und dabei mit allen im Zusammenhang einer Notarskanzlei entstehenden Regelungen befasst.
- im Grundstücksrecht, wie z.B. Kauf und Verkauf von Immobilien
- im Erbrecht, wie z.B. die Beurkundung von Testament oder Erbvertrag und Erbscheinsantrag
- im Familienrecht, wie z.B. Vorsorgevollmacht und Ehevertrag
- im Handels- und Gesellschaftsrecht, wie z.B. Gründung von Gesellschaften und Anmeldung zum Handelsregister