Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Studium in Mainz
zugelassen seit 1995
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Herr Rechtsanwalt Engelbrecht berät Sie in unserer Kanzlei im Bereich Verkehrsrecht und bearbeitet in diesem Zusammenhang sowohl verkehrsrechtliche als auch verkehrsstrafrechtliche Mandate.
Hierbei berät Sie Herr Engelbrecht bei
Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschaden
- Reparaturkosten, Abrechnung auf Gutachtenbasis
- Totalschadensabrechnung
- Merkantiler Minderwert
- Gutachterkosten
- Unfallauslagenpauschale,
- Kosten für Ab- und Anmeldung,
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
Ordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitung
- Handyverstoß
Verkehrsstraftaten
- Alkohol- oder Drogenfahrten
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- fahrlässige Körperverletzung etc.
Vertragsrecht
- Probleme beim Fahrzeugkauf oder –verkauf
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bei Neu- und Gebrauchtwagen
- Rückabwicklung von Kaufverträgen
Fahrerlaubnisrecht
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- MPU
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden darüber hinaus das Versicherungsrecht und das Strafrecht.
Er spricht fließend englisch und kann damit auch ausländische Rechtssuchende kompetent beraten und vertreten.
