Notarin a.D.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Studium in Mainz und Genf
zugelassen seit 1978
Den Bereich des individuellen Arbeitsrechtes deckt in unserer Kanzlei Frau Ebenau ab, die seit Jahren Fachanwältin für Arbeitsrecht ist.
Frau Ebenau berät hierbei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Kündigungsschutzklage
- Abfindung
- Freistellung
- Vermeidung von Sperrzeiten
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Versetzung
- Abmahnung
- Urlaubsansprüche
- Mobbing und Diskrimierung
- Umstrukturierung und Betriebsübergang
- Mutterschutz und Elternzeit
- Ansprüche bei Schwerbehinderung, Teilzeit
Darüber hinaus übernimmt sie alle Mandate mit sozialrechtlichen Bezügen.
Hierbei befasst sich Frau Ebenau insbesondere mit allen Fragen rund um:
- Rentenansprüche
- Grad der Behinderung
- Prüfung und Abwehr von Unterhaltsforderungen des Sozialamtes
- Arbeitslosengeld und -hilfe
- Pflege- und Krankenversicherung
Durch ihre Aufenthalte in Genf und Brüssel ist sie in der Lage, mit französisch sprechenden Mandanten in deren Sprache zu kommunizieren.